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News:
Die Deutsche Gesellschaft für Teleradiologie unterstützt die Petition für den Erhalt des berufsbegleitenden Ausbildungsganges zur MTRA an der Universität des Saarlandes. Nachdem die Fortführung des Kurses untersagt worden war, da eine entsprechende Bemerkung in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für MTRA fehlt,bleibt nur die Möglichkeit über eine Petition im deutschen Bundestag in diesem Punkt eine schnelle Änderung der Berufsordnung zu erreichen, um auch weiter im Röntgen erfahrenen Arzthelferinnen die Möglichkeit zu geben, berufsbegleitend ihre Ausbildung zur MTRA durchzuführen. |
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus sieben Radiologen der Deutschen Gesellschaft für Teleradiologie, hat eine Leitlinie erarbeitet, die die Durchführung einer computertomographischen "Traumaspirale" und die Versendung der Bilddaten an den Teleradiologen beinhaltet. Dies war auf der Mitgliederversammlung im Oktober 2008 beschlossen worden. Die Ausarbeitungen wurden jetzt im Februar 2011 überarbeitet. |
Am 8. Februar 2010 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Deutsche Gesellschaft für Teleradiologie e. V. in den Verbändeverteiler aufgenommen. |
Als erste Teleradiologie in Deutschland ist jetzt im Oktober 2010 die reif & möller diagnostic - network ag in Dillingen / Saar nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert worden. Die Gesellschaft, die derzeit das größte bundesweite Teleradiologienetzwerk betreibt, wertet die Zertifizierung als Ausdruck ihrer Professionalität und Zuverlässigkeit und ihrer hohen gleichbleibenden Qualität. |
Die neue DIN 6868-159 regelt die Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie. Die Norm ist weitreichend und beinhaltet im Wesentlichen folgende Forderungen und Regelungen:
Zur Abnahmeprüfung (insbesondere von Datenleitung und Monitor)
1) Allgemeine Anforderungen: Dicom, jederzeit unmittelbare Telekommunikation
2) Dokumentation: Vollständigkeit
3) Prüfmittel: Bilddatensatz und Zeiterfassung
4) Prüfbilddatensatz: von allen am CT gebräuchlichen Untersuchungen jeweils mit Höchstdatenmenge
5) Kompression: zulässig
6) Übertragungszeit: max. 15 Minuten je Untersuchung bei vorgeschriebener Bandbreite von mindestens 256 KBits (z.B. Schädel, Thorax, Oberbauch, Wirbelsäule) bis zu 2048 KBits (z.B. Polytrauma)
7) Vollständigkeit der Daten
8) Erfolgs- und Fehlermeldung bei Übertragungen
9) Visuelle Korrektheit des Bildeindruckes
10)Stabilität: mind. 98% / Jahr
Zur Konstanzprüfung
1) Funktionsfähigkeit des Systems (Überprüfung anhand eines konstanten Höchstbilddatensatzes)
2) Übertragungszeit: max. 15 min (charakteristische gebräuchliche Höchstdatenmenge)
3) Vollständigkeit der Datenübertragung
4) Bildqualität (Test entsprechend Abnahmeprüfung)
(Datenschutz und Datensicherheit)
Wann sind welche Prüfung erforderlich:
Monitorprüfung: Abnahmeprüfung einmalig
visuelle Qualität arbeitstäglich
gemessene Qualität = Folgekonstanzmessung vierteljährlich
Leitungsgeschwindigkeit:
Abnahmeprüfung einmalig
Konstanzprüfung monatlich
Systemstabilität: jährlich
Alles muss schriftlich protokolliert und einschließlich der Messwerte aufbewahrt werden.
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